TÜV abgelaufen – was jetzt zu tun ist
Eine abgelaufene Hauptuntersuchung sorgt bei vielen Fahrzeughaltern für Unsicherheit. Hier die wichtigsten Fakten und Handlungsoptionen.
Ist Fahren mit abgelaufener HU erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Auch kurz nach Ablauf der Frist darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht mehr bewegt werden. Wird ein Fahrzeug mit abgelaufener HU kontrolliert, drohen ein Bußgeld sowie – je nach Überschreitung – Punkte in Flensburg. Ausnahmen gelten nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle, sofern diese vorab angemeldet wurde.
Welche Mängel häufig zur Verweigerung führen
Bei der Hauptuntersuchung selbst führen vor allem Korrosion an tragenden Karosserieteilen, verschlissene Bremsen, undichte Stoßdämpfer und Mängel an der Beleuchtung zur Ablehnung. Bei älteren Fahrzeugen kommen häufig mehrere kleinere Mängel zusammen, deren Behebung in Summe teuer wird.
Reparieren, um die Plakette zu erneuern?
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Restwert ab. Bei einem älteren Fahrzeug mit mehreren Mängeln übersteigen die Kosten für eine erneute HU-Abnahme nicht selten den eigentlichen Marktwert des Autos – in diesem Fall ist ein Verkauf im aktuellen Zustand oft die wirtschaftlichere Lösung.
Verkauf ohne gültige HU
Ein Verkauf ist auch ohne gültige Hauptuntersuchung möglich. Wichtig ist, dass der Käufer über den Zustand informiert ist und den fehlenden TÜV entsprechend einplant. Da das Fahrzeug in diesem Zustand nicht regulär bewegt werden darf, ist ein Transport meist die praktikabelste Lösung für die Übergabe.
So gehen Sie vor
- Letzten HU-Bericht heraussuchen, um bekannte Mängel zu dokumentieren
- Grob einschätzen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll wäre
- Bei Unsicherheit: unverbindliche Bewertungsanfrage stellen